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Erscheinung:03.03.2021 | Thema Unerlaubte Geschäfte solidinvest.co/24Trading.co/fx.point.co/eushild.de/baronsvc.com: BaFin ermittelt gegen die Solidinvest/Fx Point Ltd./Grey Matter Enterprise Ltd.

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass das Unternehmen Solidinvest/Fx Point Ltd./Grey Matter Enterprise Ltd. keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Das Unternehmen mit angeblicher Anschrift in München unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.

Die Inhalte der von Solidinvest/Fx Point Ltd./Grey Matter Enterprise Ltd. betriebenen Webseiten solidinvest.co/fxpoint.co/24Trading.co/eushild.de/baronsvc.com rechtfertigen die Annahme, dass das Unternehmen unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland anbietet.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.

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