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Erscheinung:01.03.2021, Stand:geändert am 22.02.2022 | Thema Unerlaubte Geschäfte worldstocks.com/wordstocks.co: BaFin ermittelt gegen HF and Company Ltd

Die BaFin stellt gemäß § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die HF and Company Ltd, handelnd als WorldStocks, Seychellen, keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.

Die Inhalte der von HF and Company Ltd. betriebenen Webseite worldstocks.com rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland anbietet.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Firmen handeln je-doch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.

Aktualisierung (22.02.2022):

Nach den Angaben auf www.worldstocks.co soll die Handelsplattform nunmehr von der Golden Stock Capital Ltd, Marshallinseln, betrieben werden. Golden Stock Capital Ltd verfügt ebenfalls über keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.

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