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Erscheinung:23.02.2021 | Thema Unerlaubte Geschäfte Tierion Finance/Online-Handelsplattform tierion-finance.com: BaFin untersagt die unerlaubt betriebene Finanzportfolioverwaltung und den unerlaubt betriebenen Eigenhandel

Die BaFin hat mit Bescheid vom 28. Januar 2021 gegenüber der Tierion Finance die sofortige Einstellung der unerlaubt betriebenen Finanzportfolioverwaltung sowie des unerlaubt betriebenen Eigenhandels angeordnet.

Das Unternehmen eröffnet auf seiner Plattform tierion-finance.com Handelskonten für Kunden. Über die Konten soll ein Handel mit Fiat-Währungen und Kryptowährungen abgewickelt werden. Dabei trifft die Gesellschaft ohne vorherige Rücksprache mit dem Kontoinhaber selbst Anlageentscheidungen über die Konten. Darüber hinaus erwirbt Tierion Finance regelmäßig Bitcoins, um diese an Neukunden weiterzuverkaufen.

Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig die Finanzportfolioverwaltung nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 3 Kreditwesengesetz (KWG) und den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c KWG. Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt Tierion Finance nicht und handelt daher unerlaubt.

Ein Impressum ist auf der o. g. Internetseite nicht vorhanden. Anderweitige Hinweise auf den Geschäftssitz von Tierion Finance sind auf der Webseite ebenfalls nicht vorhanden. In Unterlagen, die der BaFin vorliegen, benennt die Gesellschaft eine Geschäftsadresse in London.

Im Zusammenhang mit ihrer Geschäftsabwicklung mit Tierion Finance haben Kunden falsche Steuerforderungen erhalten. Der Domänenteil der entsprechenden E-Mail-Nachrichten lautete auf „tax-liability.com“.

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