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Erscheinung:12.02.2021 | Thema Unerlaubte Geschäfte argustrade24.com: BaFin ermittelt gegen die Argus Trade

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass Argus Trade keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.

Argus Trade gibt auf ihrer Homepage „argustrade24.com“ an von der BaFin beaufsichtigt zu werden. Dabei gibt sie die Nummer „124140“ an. Die Nummer wird von Argus Trade missbräuchlich angegeben, um eine Beaufsichtigung bzw. Erlaubnis der BaFin vorzutäuschen. In der Unternehmensdatenbank der BaFin ist die Nummer „124140“ einem anderen Unternehmen, der Argus Stockbrokers Ltd., Nikosia, zugeordnet. Argus Stockbrokers Ltd. darf im Rahmen des § 53b KWG (EU-Pass) in Deutschland tätig werden. Argus Stockbrokers Ltd. steht in keinem Zusammenhang mit der Argus Trade.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG). Einige Firmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.

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