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Erscheinung:22.01.2021 | Thema Unerlaubte Geschäfte Bred Finance: BaFin untersagt das unerlaubt betriebene Kreditgeschäft

Die BaFin hat mit Bescheid vom 11. Dezember 2020 gegenüber einer Gesellschaft, die im Geschäftsverkehr unter der Bezeichnung Bred Finance auftritt, die sofortige Einstellung des unerlaubt betriebenen Kreditgeschäfts angeordnet. Das Unternehmen ist angabegemäß in Großbritannien geschäftsansässig.

Bred Finance bietet im Internet deutschsprachigen Kunden die Vergabe von Darlehen an. Potentiellen Kreditnehmern wird ein Darlehensvertrag mit der Bezeichnung „The ministry of justice and the legalization [Absatz] Human rights / Finance Loan“ vorgelegt, der angeblich bei einer Londoner Anwaltskanzlei hinterlegt sei. Teilweise werden deutsche Kunden von Bred Finance überredet, der Gesellschaft ihre EC-Karte sowie sämtliche Zugangsdaten zu übersenden, um angeblich auf diese Weise den gewünschten Kredit zur Verfügung zu stellen.

Damit betreibt Bred Finance gewerbsmäßig das Kreditgeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt das Unternehmen nicht und handelt daher unerlaubt.

Im Zusammenhang mit der Darlehensvergabe erhalten deutsche Darlehensnehmer zur Glaubhaftmachung des Angebots von Bred Finance teilweise Nachrichten über die E-Mail-Adresse „bafincontact@gmail.com“. Darin werden die Adressaten unter anderem aufgefordert, eine angeblich fällige Steuerzahlung zu entrichten. Die BaFin betont, dass derartige Mitteilungen in keinem Fall von der BaFin stammen und einzig und allein dem Zweck dienen, bei dem Empfänger den Anschein von Seriosität zu erwecken sowie ihn zu weiteren Geldtransfers zu veranlassen.

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