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Erscheinung:18.01.2021 | Thema Unerlaubte Geschäfte NorthState kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Die BaFin weist darauf hin, dass sie NorthState keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

„NorthState“ ist der Name der Plattform www.northstate.io, welche angeblich von dem Unternehmen Long Creek Partners Ltd., Roseau, Dominica, betrieben wird. Für den Kundensupport gibt NorthState eine Schweizer Telefonnummer sowie eine Adresse in Zürich, Schweiz, an.

NorthState behauptet fälschlich, von der BaFin beaufsichtigt zu werden, und gibt hierzu ein Zertifikat aus, welches dies belegen soll. Das erweckt den Eindruck, die Gesellschaft verfüge über eine Erlaubnis der BaFin. Dies trifft nicht zu.

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