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Erscheinung:14.01.2021 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz Der unbekannte Betreiber der Internetseite finanzexp.de ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Die BaFin weist darauf hin, dass sie dem bisher unbekannten Betreiber der Internetseite www.finanzexp.de mit angeblicher Geschäftsanschrift in Berlin keine Erlaubnis nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen in Deutschland erteilt hat. Das bisher unbekannte Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.

Auf der Internetseite www.finanzexp.de wird eine Dienstleistung zum Handel mit Anlagen wie Forex-Währungspaaren, globalen Indizes, Aktien, Rohstoffen und finanziellen Differenzkontakten (Contracts for differenceCFD) angeboten. Es wird zudem unzulässig das Logo der BaFin in Vertragsunterlagen verwendet und damit der falsche Anschein einer Prüfung oder Aufsicht durch die BaFin erzeugt.

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