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Erscheinung:02.12.2020 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz Coinibank ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Coinibank/coinibank.co mit angeblicher Geschäftsanschrift in München und Berlin keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen in Deutschland erteilt hat. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.

Das Unternehmen versendet an Kunden unter missbräuchlicher Verwendung des Namens und des Logos der BaFin in Frankfurt am Main Rechnungen. Es verwendet zudem unzulässig das Logo der BaFin und des Bundesministeriums der Finanzen auf weiteren Unterlagen für Kunden und erzeugt damit den falschen Anschein einer Prüfung oder Aufsicht durch die BaFin oder das Bundesfinanzministerium.

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