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Erscheinung:11.11.2020, Stand:geändert am 09.11.2021 | Thema Unerlaubte Geschäfte Jonar N. Stein/www.jonarnstein.com: BaFin untersagt die unerlaubt erbrachte Anlageberatung und Finanzportfolioverwaltung sowie das unerlaubt betriebene Depotgeschäft

Die BaFin hat mit Bescheid vom 15. September 2020 gegenüber der Gesellschaft Jonar N. Stein, Hongkong, die sofortige Einstellung der unerlaubt erbrachten Anlageberatung und Finanzportfolioverwaltung sowie des unerlaubt betriebenen Depotgeschäfts angeordnet.

Das Unternehmen wendet sich eigeninitiativ an potentielle Interessenten. Über ein bei der Jonar N. Stein eröffnetes Handelskonto handelt die Gesellschaft anschließend mit Finanzinstrumenten zugunsten ihrer Kunden. Darüber hinaus unterbreitet die Jonar N. Stein ihren Kunden Anlageempfehlungen im Hinblick auf bestimmte Finanzinstrumente, die dann ebenfalls über das jeweilige Handelskonto angeschafft oder veräußert werden. Die für Anleger erworbenen Wertpapiere werden von der Jonar N. Stein verwahrt und verwaltet.

Damit erbringt die Gesellschaft gewerbsmäßig die Anlageberatung nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1a Kreditwesengesetz (KWG) und die Finanzportfolioverwaltung nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 3 KWG. Zudem betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig das Depotgeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 5 KWG. Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderlichen Erlaubnisse verfügt die Jonar N. Stein nicht und handelt daher unerlaubt.

Ergänzung vom 9. November 2021:

Der BaFin ist bekannt geworden, dass Mitarbeiter des Unternehmens Able Crown International Holdings, Hongkong, an (ehemalige) Kunden der Jonar N. Stein herantreten, um ihnen den Tausch von Aktien, die von den Anlegern zuvor über Jonar N. Stein angeschafft wurden, in Aktien einer anderen Gesellschaft anzubieten. Zu diesem Zweck sollen zunächst jedoch weitere Aktien der Gesellschaft, die getauscht werden sollen, erworben werden.

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 KWG klar, dass die Able Crown International Holdings keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.

Die Inhalte der von der Able Crown International Holdings betriebenen Website able-crowninternational.com sowie die genannten Informationen und Unterlagen rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

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