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Erscheinung:21.08.2020, Stand:geändert am 19.03.2021 | Thema Unerlaubte Geschäfte Wagencia Deutschland, Berlin, Consult-it OHG, Hannover sowie Binnewies Unternehmensberatung GmbH, Berlin, HIT Unternehmensberatung GmbH, Hamburg, HTG Consulting GmbH, Berlin sind keine nach § 10 ZAG zugelassene Unternehmen

Die BaFin stellt klar: Die vorbenannten Unternehmen verfügen über keine Erlaubnis gemäß § 10 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) zum Erbringen von Zahlungsdiensten. Die Unternehmen unterstehen nicht der Aufsicht der BaFin.

Die Wagencia Deutschland, die Consult-it OHG, Binnewies Unternehmensberatung GmbH die HIT Unternehmensberatung GmbH sowie die HTG Consulting GmbH werben für eine Tätigkeit als „Treuhandmanager“ bzw. „Endkundenmanager“ bzw. „Support Mitarbeiter im Asset Management“ bzw. „Asset-Manager“. Interessierte sollen den Unternehmen ihr Privatkonto zur Verfügung stellen, um auf Weisung Zahlungen anzunehmen und weiterzuleiten.

Die Treuhandmanager riskieren, dass die auf ihre Konten überwiesenen Gelder aus kriminellen, insbesondere betrügerischen Handlungen stammen. Die BaFin weist mit Blick auf die hier beschriebene Tätigkeit als Finanzagent bzw. Treuhandassistent bzw. Support Mitarbeiter im Asset Management bzw. Asset-Manager auf Ihre Warnung vom 12. Februar 2020 hin.

Bei der Annahme des Jobangebots als Finanzagent drohen empfindliche zivil- und strafrechtliche Folgen. Die Tätigkeit als Finanzagent kann zudem von der BaFin aufsichtsrechtlich verfolgt werden. Soweit die Unternehmen behaupten, sie meldeten die Konten der BaFin als „Treuhandkonto“ bzw. „Assetkonto“, stellt die BaFin klar: Ein solches Verfahren der Meldung von Treuhandkonten gibt es nicht.

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