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Erscheinung:20.08.2020 | Thema Unerlaubte Geschäfte Kohen Consulting ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Die BaFin weist darauf hin, dass die Kohen Consulting mit angeblichem Firmensitz in Düsseldorf keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen im Inland hat.

Das Unternehmen untersteht entgegen eigener Darstellung auf seiner Webseite www.kohen-consulting.com nicht der Aufsicht der BaFin.

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