Erscheinung:22.07.2020 | Thema Unerlaubte Geschäfte BoerseFX ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut
Das Unternehmen, das unter dem Namen BoerseFX am Markt auftritt, wird nicht von der BaFin beaufsichtigt. Soweit es in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen betreibt, wird es ohne die Erlaubnis der BaFin tätig.
Das Unternehmen behauptet im Impressum auf seiner Internetseite www.boersefx.de, es sei ein in Großbritannien ansässiges und von der dortigen Aufsichtsbehörde FCA lizenziertes Unternehmen. Die Behauptung ist nicht wahr. Auf die Warnung der FCA wird verwiesen.