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Erscheinung:17.07.2020 | Thema Unerlaubte Geschäfte FrankfurtFX ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Die BaFin weist darauf hin, dass sie dem Unternehmen FrankfurtFX mit angeblichen Niederlassungen in Deutschland, Österreich und in der Schweiz keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

Das Unternehmen bedient sich Vertragsunterlagen mit dem Titel „Vereinbarung – FrankfurtFX. Über Risikofreies Investment“, die mit dem BaFin-Logo versehen sind. Damit erweckt das Unternehmen den Eindruck, in der Bundesrepublik Deutschland finanzaufsichtlich legitimiert zu sein.

Dies trifft aber nicht zu.

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