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Erscheinung:19.05.2020 | Thema Unerlaubte Geschäfte FXLinked LTD/ www.fxlinked.com

BaFin untersagt den unerlaubt erbrachten Eigenhandel

Die BaFin hat mit Bescheid vom 6. April 2020 gegenüber der FXLinked LTD, St. Vincent und die Grenadinen, die sofortige Einstellung des unerlaubt betriebenen Eigenhandels angeordnet.

Das Unternehmen schließt über seine Plattform www.fxlinked.com mit deutschen Kunden Differenzkontrakte (Contracts for DifferenceCFDs), die auf Währungen, Aktien, Indizes, Handelswaren und Termingeschäfte laufen.

Damit betreibt die Gesellschaft gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin verfügt FXLinked LTD. jedoch nicht und handelt daher unerlaubt.

Das Unternehmen behauptet zudem wahrheitswidrig, von der Aufsicht FCA (Financial Conduct Authority) in Großbritannien lizensiert zu sein. Die FCA hat eine entsprechende Warnung publiziert.

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