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Erscheinung:06.04.2020 | Thema Unerlaubte Geschäfte Ideas in Motion Ltd.: BaFin untersagt die unerlaubt betriebene Finanzportfolioverwaltung

Die BaFin hat mit Bescheid vom 24. März 2020 gegenüber der Ideas in Motion Ltd., Ajeltake Islands, Marshallinseln, die sofortige Einstellung der grenzüberschreitend erbrachten Finanzportfolioverwaltung angeordnet.

Die Gesellschaft bietet deutschen Kunden auf der von ihr betriebenen Handelsplattform www.toptradepro.com finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for DifferenceCFD) an. Die Gesellschaft lässt sich für den CFD-Handel auf ihrer Plattform von Anlegern Vollmacht erteilen und trifft auf dieser Grundlage die Handelsentscheidungen für ihre Kunden.

Damit betreibt die Ideas in Motion Ltd. gewerbsmäßig die Finanzportfolioverwaltung nach § 1 Absatz 1a Satz 1 Nr. 3 Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin verfügt das Unternehmen jedoch nicht. Es handelt daher unerlaubt.

Derzeit tritt eine Vielzahl von potenziell unseriösen Handelsplattformen an den Markt heran. Bei einigen besteht auch der Verdacht der organisierten Kriminalität. Die BaFin und die Polizei haben bereits Anfang Dezember 2018 vor betrügerischen internationalen Online-Handelsplattformen gewarnt. Zudem veröffentlicht die BaFin auf ihrer Webseite weitere Informationen zu unerlaubt betriebenen Geschäften einzelner Handelsplattformen.

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