BaFin - Navigation & Service

Erscheinung:06.04.2020, Stand:geändert am 27.05.2020 | Thema Unerlaubte Geschäfte ICC Intercertus Capital (Cayman) Limited: BaFin untersagt den unerlaubt erbrachten Eigenhandel

Die BaFin hat mit Bescheid vom 24. März 2020 gegenüber der ICC Intercertus Capital (Cayman) Limited, Grand Cayman, Cayman Inseln, die sofortige Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels angeordnet.

Die Gesellschaft bietet deutschen Kunden auf der von ihr betriebenen Handelsplattform www.everfxglobal.com sowie www.everfx.com finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference - CFD), Termingeschäfte, Futures, Optionen und andere derivate Kontrakte an, die auf Grundwerte wie Waren, Finanzinstrumente, Währungen, Zinssätze, Indices oder Kombinationen dieser Produkte laufen.

Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 1 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin verfügt es jedoch nicht. Es handelt daher unerlaubt.

Der Bescheid ist noch nicht bestandskräftig.

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften richten Sie bitte an unsere Hinweisgeberstelle.

Wir freuen uns über Ihr Feedback