Erscheinung:06.04.2020, Stand:geändert am 27.05.2020 | Thema Unerlaubte Geschäfte ICC Intercertus Capital (Cayman) Limited: BaFin untersagt den unerlaubt erbrachten Eigenhandel
Die BaFin hat mit Bescheid vom 24. März 2020 gegenüber der ICC Intercertus Capital (Cayman) Limited, Grand Cayman, Cayman Inseln, die sofortige Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels angeordnet.
Die Gesellschaft bietet deutschen Kunden auf der von ihr betriebenen Handelsplattform www.everfxglobal.com sowie www.everfx.com finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference - CFD), Termingeschäfte, Futures, Optionen und andere derivate Kontrakte an, die auf Grundwerte wie Waren, Finanzinstrumente, Währungen, Zinssätze, Indices oder Kombinationen dieser Produkte laufen.
Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 1 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin verfügt es jedoch nicht. Es handelt daher unerlaubt.
Der Bescheid ist noch nicht bestandskräftig.