Erscheinung:04.03.2020 | Thema Unerlaubte Geschäfte KKT UG: BaFin ordnet Einstellung des Eigenhandels an
Die BaFin hat gegenüber der KKT UG aus Berlin mit Bescheid vom 26. Februar 2020 die sofortige Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels angeordnet.
Das Unternehmen betreibt die Seite www.shitcoins.club und stellt im gesamten Bundesgebiet Automaten auf, an denen Kryptowährungen gegen Geld erworben oder veräußert werden können. Darüber hinaus bietet das Unternehmen sog. „face to face“-Transaktionen mit der Möglichkeit des Erwerbs von Kryptowährungen.
Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 1 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG), ohne über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen. Es handelt daher unerlaubt.
Der Bescheid ist kraft Gesetzes sofort vollziehbar und noch nicht bestandskräftig.