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Erscheinung:28.02.2020, Stand:geändert am 29.05.2020 | Thema Unerlaubte Geschäfte Plattform OMC Markets/ Personal Found LTD: BaFin ordnet Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels an

Die BaFin hat gegenüber der Personal Found LTD, Sofia, Bulgarien, mit Bescheid vom 19. Februar 2020 die sofortige Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels angeordnet.

Das Unternehmen bietet deutschen Kunden auf der von ihm betriebenen Handelsplattform www.omcmarkets.com finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for DifferenceCFD) an, die auf Grundwerte wie Devisen, Aktien Indizes, sowie Rohstoffe laufen.

Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 1 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG), ohne über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen. Es handelt daher unerlaubt.

Derzeit tritt eine Vielzahl von potenziell unseriösen Handelsplattformen an den Markt heran. Bei einigen besteht auch der Verdacht der organisierten Kriminalität. Zu diesen Thema verweist BaFin erneut auf die gemeinsame Warnung der BaFin und des BKA vor Online-Handelsplattformen.

Aktualisierung:

Die damalige Plattform www.omcmarkets.com ist jetzt unter der Adresse www.globalomcmarkets.com abrufbar. Für den Betrieb dieser Plattform hat das Unternehmen ebenfalls keine Erlaubnis der BaFin.

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