Erscheinung:11.11.2019, Stand:geändert am 12.04.2022 | Thema Unerlaubte Geschäfte Karatbit Foundation: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des unerlaubten E-Geld-Geschäfts an
Die BaFin hat der Karatbit Foundation, Belize, mit Bescheid vom 21. Oktober 2019 aufgegeben, das durch die Ausgabe des „KaratGoldCoins“ ohne Erlaubnis in Deutschland betriebene E-Geld-Geschäft einzustellen und abzuwickeln.
Der Bescheid der BaFin ist grundsätzlich von Gesetzes wegen sofort vollziehbar. Der Bescheid ist bestandskräftig.