Erscheinung:24.10.2019, Stand:geändert am 30.10.2019 | Thema Unerlaubte Geschäfte Besber SL GmbH: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Finanztransfergeschäfts an
Die BaFin hat mit Bescheid vom 5. Juni 2019 gegenüber der Besber SL GmbH angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen und abzuwickeln.
Die Besber SL GmbH nimmt auf ihrem Geschäftskonto Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter, die überwiegend im Ausland ansässig sind. Auf diese Weise zahlen unter anderem Kun-den der nicht lizenzierten Internethandelsplattform www.iforex24.com Gelder ein, damit diese ihrem intern bei der Handelsplattform geführten Handelskonto gutgeschrieben werden.
Der Bescheid ist bestandskräftig.