BaFin - Navigation & Service

Erscheinung:30.08.2019 | Thema Unerlaubte Geschäfte AM-TRUST FINANCIAL SERVICE kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Die BaFin weist darauf hin, dass sie der AM-TRUST FINANCIAL SERVICE keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen im Inland erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

Die AM-TRUST FINANCIAL SERVICE spricht potentielle deutsche Kunden per E-Mail an und wirbt mit Darlehen „zu sehr niedrigen Zinssätzen“, wobei diese „innerhalb von 2 Werktagen genehmigt“ würden.

Die BaFin weist darauf hin, dass unerlaubt tätige Unternehmen häufig ähnliche Namen wie etablierte Institute wählen, um bei potentiellen Kunden Vertrauen zu erwecken. Die AM-TRUST FINANCIAL SERVICE suggeriert mit ihrer Firmierung und der von ihr verwendeten Adresse eine Verbindung zur AmTrust Financial Services, Inc., New York, Vereinigte Staaten von Amerika, einem zugelassenen, international tätigen Versicherungsunternehmen. Eine solche Verbindung besteht nicht.

Hinweis

Die BaFin nimmt ihre Aufgaben und Befugnisse gemäß § 4 Absatz 4 Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG) nur im öffentlichen Interesse wahr. Aufgrund der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht kann sie Dritte nicht über den Verlauf und das Ergebnis eines Verwaltungsverfahrens unterrichten.

Sie können die BaFin aber bei ihrer Arbeit unterstützen. Wenn Sie konkrete Hinweise zu den hier genannten Anbietern haben, beispielsweise Muster der Vertragsunterlagen, E-Mail-Adressen, Ruf- und Faxnummern der Kommunikationspartner oder die Kontoverbindung des Anbieters, dann wenden Sie sich an unsere Hinweisgeberstelle.

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften richten Sie bitte an unsere Hinweisgeberstelle.

Wir freuen uns über Ihr Feedback