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Erscheinung:09.08.2019, Stand:geändert am 22.01.2020 | Thema Unerlaubte Geschäfte Pesso Consult GmbH: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Finanztransfergeschäfts an

Die BaFin hat mit Bescheid vom 5. Juni 2019 gegenüber der Pesso Consult GmbH angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen und abzuwickeln.

Die Pesso Consult GmbH nimmt auf ihren Geschäftskonten Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter, die überwiegend im Ausland ansässig sind. Damit betreibt sie das Finanztransfergeschäft ohne die dafür erforderliche Erlaubnis. Die BaFin geht nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen davon aus, dass es sich bei den transferierten Geldern um Kundengelder nicht lizensierter Online-Handelsplattformen handelt.

Der Bescheid ist bestandskräftig.

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