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Erscheinung:06.08.2019, Stand:geändert am 19.03.2021 | Thema Unerlaubte Geschäfte Joyner Group e.K. aus Zell im Wiesental ist kein nach § 10 ZAG zugelassenes Institut

Die BaFin stellt vorsorglich klar, dass sie der Joyner Group e.K., Zell im Wiesental, keine Erlaubnis gemäß § 10 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) zum Erbringen von Zahlungsdiensten erteilt hat. Ein Unternehmen dieses Namens steht nicht unter ihrer Aufsicht.

Die Joyner Group e.K., die nicht im Handelsregister eingetragen ist, wirbt auf ihrer Homepage unter https://joyner-group.de Mitarbeiter als „Treuhand Assistenten“ an. Diese „Treuhand Assistenten“ sollen als „Treuhänder“ Gelder von vorgeblichen Kunden der Joyner Group e.K. annehmen und auf Anweisung an andere Dritte weiterleiten.

Die „Treuhand Assistenten“ tragen das Risiko, dass die auf ihre Konten überwiesenen Gelder aus kriminellen, insbesondere betrügerischen Handlungen stammen. Bei der Annahme des vermeintlich lukrativen Jobangebots als „Finanzagent“ drohen empfindliche zivil- und strafrechtliche Folgen. Die Tätigkeit als "Finanzagent" kann zudem von der BaFin verwaltungsrechtlich verfolgt werden.

Hinweis

Die BaFin nimmt ihre Aufgaben und Befugnisse gemäß § 4 Absatz 4 Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG) nur im öffentlichen Interesse wahr. Aufgrund der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht kann sie Dritte nicht über den Verlauf und das Ergebnis eines Verwaltungsverfahrens unterrichten.

Sie können die BaFin aber bei ihrer Arbeit unterstützen. Wenn Sie konkrete Hinweise zu den hier genannten Anbietern haben, beispielsweise Muster der Vertragsunterlagen, E-Mail-Adressen, Ruf- und Faxnummern der Kommunikationspartner oder die Kontoverbindung des Anbieters, dann wenden Sie sich an unsere Hinweisgeberstelle.

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