Erscheinung:01.08.2019 | Thema Unerlaubte Geschäfte Centegic GmbH: BaFin ordnet Einstellung von Zahlungsdiensten an
Die BaFin hat mit Bescheid vom 17. Juni 2019 gegenüber der Centegic GmbH, Berlin, die sofortige Einstellung des von ihr unerlaubt betriebenen Finanztransfergeschäfts angeordnet.
Die Centegic GmbH nimmt auf ihrem Geschäftskonto Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften, die überwiegend im Ausland ansässig sind, weiter. Auf diese Weise zahlen unter anderem Kunden der nicht lizenzierten Internethandelsplattform www.hybridreserve.com Gelder ein, damit diese ihrem intern bei der Handelsplattform geführten Handelskonto gutgeschrieben werden.
Der Bescheid ist bestandskräftig.