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Erscheinung:18.07.2019, Stand:geändert am 10.10.2019 | Thema Unerlaubte Geschäfte Next Capital Market Limited/Coinstrader: BaFin ordnet Einstellung der grenzüberschreitenden Anlageberatung an

Die BaFin hat mit Bescheid vom 11. Juli 2019 gegenüber der Next Capital Market Limited, Tortola, Britische Jungferninseln, die sofortige Einstellung der unerlaubt erbrachten Anlageberatung angeordnet.

Das Unternehmen kontaktiert deutsche Verbraucher und assistiert ihnen bei Bitcoinkäufen und bei Geschäften, die auf der unternehmenseigenen Plattform www.coinstrader.com betrieben werden. Es berät seine Kunden zu unterschiedlichen Finanzinstrumenten wie Kryptowährungen und finanziellen Differenzkontrakten (Contracts for Difference - CFD).

Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig die Anlageberatung. Über die nach § 32 Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG) erforderliche Erlaubnis der BaFin verfügt es jedoch nicht.
Vor den Geschäften im Zusammenhang mit der Plattform Coinstrader hat die BaFin bereits im Mai 2019 gewarnt.

Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar und bestandskräftig.

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