Erscheinung:04.07.2019, Stand:geändert am 10.10.2019 | Thema Unerlaubte Geschäfte Stelios Tsitsilas: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts an
Die BaFin hat Herrn Stelios Tsitsilas, Bergisch Gladbach, mit Bescheid vom 21. Juni 2019 aufgegeben, das Einlagengeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln.
Herr Tsitsilas nahm gemeinsam mit einer weiteren Person unter der Firma Exodus Coin GmbH (exodus-coin.org), Horb am Neckar, die nicht im Handelsregister eingetragen ist, Gelder interessierter Anleger auf der Grundlage eines „Exodus-Coin Investorenvertrags“ entgegen, deren unbedingte Rückzahlung er versprach. Damit betreibt er das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Er ist verpflichtet, die bislang angenommenen Gelder per Überweisung vollständig an die Geldgeber zurückzuzahlen.
Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
Aktualisiert (10.10.2019):
Der Bescheid der BaFin ist bestandskräftig.