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Erscheinung:06.06.2019 | Thema Unerlaubte Geschäfte Cash Express Solution bzw. Express Solutions kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Die BaFin weist darauf hin, dass sie Cash Express Solution bzw. Express Solutions keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetzes (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften im Inland erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

Cash Express Solution bzw. Express Solutions wirbt im Internet unter der anonym registrierten Domain www.express-solution.org für den Abschluss von Privatkrediten, Auto-Darlehen, Hypotheken, Investitionsdarlehen und Kreditkonsolidierungen. Das Unternehmen behauptet, seinen Sitz in Nîmes, Frankreich, zu haben und bezeichnet sich selbst als Finanzinstitut. Auf der Webseite finden sich weder ein Impressum noch Angaben zur Rechtsform des Unternehmens.

Hinweis

Die BaFin nimmt ihre Aufgaben und Befugnisse gemäß § 4 Absatz 4 Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG) nur im öffentlichen Interesse wahr. Aufgrund der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht kann sie Dritte nicht über den Verlauf und das Ergebnis eines Verwaltungsverfahrens unterrichten.

Sie können die BaFin aber bei ihrer Arbeit unterstützen. Wenn Sie konkrete Hinweise zu den hier genannten Anbietern haben, beispielsweise Muster der Vertragsunterlagen, E-Mail-Adressen, Ruf- und Faxnummern der Kommunikationspartner oder die Kontoverbindung des Anbieters, dann wenden Sie sich an unsere Hinweisgeberstelle.

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