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Erscheinung:24.05.2019, Stand:geändert am 25.06.2019 | Thema Unerlaubte Geschäfte Crowd Capital Technology GmbH i.G.: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Finanztransfergeschäfts an

Die BaFin hat mit Bescheid vom 24. April 2019 gegenüber der Crowd Capital Technology GmbH i.G., Berlin, die sofortige Einstellung und Abwicklung des von ihr unerlaubt betriebenen Finanztransfergeschäfts angeordnet.

Die Crowd Capital Technology GmbH i.G. nimmt auf ihren Geschäftskonten Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter, die überwiegend im Ausland ansässig sind. Damit betreibt sie ohne die dafür erforderliche Erlaubnis das Finanztransfergeschäft. Die BaFin geht nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen davon aus, dass es sich bei den transferierten Geldern um Gelder von Kunden nicht lizensierter Online-Handelsplattformen handelt.

Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

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