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Erscheinung:01.04.2019 | Thema Unerlaubte Geschäfte Dr. Fischer Consulting, Berlin, kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Die BaFin weist darauf hin, dass sie Dr. Fischer Consulting, Berlin, keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen im Inland erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

Das Unternehmen bietet auf seiner Webseite www.drfischerconsulting.de (Arbitrage-) Hochfrequenz-Handel an und behauptet wahrheitswidrig, von der BaFin geprüft worden zu sein und das Produkt am deutschen Markt anbieten zu dürfen.

Hinweis

Die BaFin nimmt ihre Aufgaben und Befugnisse gemäß § 4 Absatz 4 Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG) nur im öffentlichen Interesse wahr. Aufgrund der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht kann sie Dritte nicht über den Verlauf und das Ergebnis eines Verwaltungsverfahrens unterrichten.

Sie können die BaFin aber bei ihrer Arbeit unterstützen. Wenn Sie konkrete Hinweise zu den hier genannten Anbietern haben, beispielsweise Muster der Vertragsunterlagen, E-Mail-Adressen, Ruf- und Faxnummern der Kommunikationspartner oder die Kontoverbindung des Anbieters, dann wenden Sie sich an unsere Hinweisgeberstelle.

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