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Erscheinung:05.02.2019, Stand:geändert am 19.02.2020 | Thema Unerlaubte Geschäfte Heinz-Jürgen Kuss: BaFin ordnet Abwicklung des Einlagengeschäfts an

Die BaFin hat der Herrn Heinz-Jürgen Kuss, München, mit Bescheid vom 11. Januar 2019 aufgegeben, das Einlagengeschäft unverzüglich abzuwickeln.

Herr Kuss nahm Gelder von Anlegern auf der Grundlage einer Geschäftsvereinbarung mit dem Versprechen der unbedingten Rückzahlung entgegen.

Hierdurch betreibt Kuss das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Er ist verpflichtet, die bislang angenommenen Gelder per Überweisung vollständig an die Geldgeber zurückzuzahlen.

Der Bescheid ist bestandskräftig.

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