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Erscheinung:23.01.2019, Stand:geändert am 08.07.2019 | Thema Unerlaubte Geschäfte Airberê Helmut Braun: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Finanzkommissions- und Depotgeschäfts an

Die BaFin hat Herrn Airberê Helmut Braun, Bad Kreuznach, mit Bescheid vom 16. Januar 2019 die unverzügliche Einstellung und Abwicklung des Finanzkommissions- und des Depotgeschäfts aufgegeben.

Herr Braun bietet Interessenten den Erwerb und die Verwahrung von Vorzugsaktien eines Unternehmens „Tradelore Corporation, Oregon, USA“ an. Damit betreibt Herr Braun das Finanzkommissions- und Depotgeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.
Herr Braun ist verpflichtet, das entsprechende Angebot an seine Kunden einzustellen und die Geschäfte abzuwickeln. Die Abwicklung erfolgt durch die Rückerstattung des von den Geldgebern für die Aktien aufgewendeten Entgelts, Zug-um-Zug gegen die Rückgabe des Eigentums an den Aktien.

Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Aktualisierung (08.07.2019):

Der Bescheid der BaFin ist bestandskräftig.

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