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Erscheinung:28.11.2018, Stand:geändert am 30.11.2018 | Thema Unerlaubte Geschäfte BGZ BNP Finance Paribas ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Die „BGZ BNP Finance Paribas“ mit angeblichem Sitz in Warschau, Polen, sendet unaufgefordert E-Mails an potentielle Kunden mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland.

In den E-Mails bietet sie Kredite und Dienstleistungen als Wertpapierhandelsbank an und wirbt mit angeblichen Kooperationen mit zugelassenen Kreditinstituten.

Die BaFin stellt vorsorglich klar, dass sie der „BGZ BNP Finance Paribas“ keine Erlaubnis gemäß § 32 des Kreditwesengesetzes (KWG) zum Betreiben von Bank- oder Finanzdienstleistungsgeschäften erteilt hat. Ein Unternehmen dieses Namens steht nicht unter ihrer Aufsicht.

Die BaFin weist darauf hin, dass unerlaubt tätige Unternehmen häufig ähnliche Namen wie beaufsichtigte Institute wählen, um bei potentiellen Kunden Vertrauen zu erwecken. Die „BGZ BNP Finance Paribas“ nutzt einen ähnlichen Namen wie die Bank BGZ BNP Paribas S.A., Warschau, Polen, ein grenzüberschreitend tätiges, zugelassenes Finanzdienstleistungsinstitut.

Nach Auskunft der Bank BGZ BNP Paribas S.A. ist das unter der Bezeichnung „BGZ BNP Finance Paribas“ agierende Unternehmen nie ein Kooperationspartner der Bank BGZ BNP Paribas S.A. gewesen und steht auch sonst in keinem Verhältnis zur BGZ BNP Paribas Gruppe oder einem ihrer Unternehmen.

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