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Erscheinung:24.04.2020 | Thema Marktmanipulation, Verbraucherschutz BaFin rät Anlegern erneut zur Vorsicht bei Aktienbewerbungen im Zusammenhang mit der aktuellen Corona (Covid 19)-Pandemie

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erneuert ihren Anlegerhinweis vom 24.03.2020, vor Transaktionen möglichst zu prüfen, ob die in Aktienbewerbungen enthaltenen Informationen im Zusammenhang mit der aktuellen Corona (Covid 19)-Pandemie zutreffend sind.

Derzeit besteht die Möglichkeit, dass Aktien von Unternehmen beworben werden, die vorgeben über Mittel zu verfügen um den Corona (Covid 19)-Virus zu stoppen bzw. Medikamente oder Impfstoffe gegen das Corona (Covid 19)-Virus zu besitzen und vermarkten zu können. Möglicherweise halten Personen, die solche Aktienbewerbungen veröffentlichen, selbst bereits Positionen in den beworbenen Finanzinstrumenten. Steigen die Kurse infolge der Bewerbungen dann tatsächlich, könnten die hinter der Veröffentlichung stehenden Personen davon profitieren.

Auch wenn die Interessenkonflikte in Disclaimern offengelegt werden müssen, sollten Anleger die Motive für die Veröffentlichung von solchen Berichten in jedem Fall hinterfragen. Soweit verfügbar sollten sie sich zudem nicht nur auf diese eine Informationsquelle verlassen, sondern sich möglichst umfassend über die betroffenen Finanzinstrumente und deren Emittenten informieren.

Falls Anleger Aktienbewerbungen erhalten, bei denen der Verdacht besteht, dass die darin enthaltenen Angaben übertrieben oder irreführend sein könnten, bittet die BaFin Anleger hierzu einen Hinweis hierzu. Gleiches gilt für Anleger die von solchen Aktienbewerbungen Kenntnis erlangen.

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