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Erscheinung:17.12.2024 Wahrscheinlichkeitstafeln für die Krankenversicherung 2023 gemäß § 159 VAG

Geschäftszeichen VA 15-I 5101/00109#00006

Für Ambulant-, Stationär-, Zahn- und Krankentagegeldtarife werden Grundkopfschäden und Profile getrennt nach Geschlechtern und zusätzlich für Leistungen wegen Schwangerschaft und Mutterschaft veröffentlicht. Die Profile basieren hierbei auf den Beobachtungswerten der Jahre 2021 bis 2023; den Grundkopfschäden und Bestandsgrößen liegen die Daten des Beobachtungsjahres 2023 zugrunde. Für die Pflegepflichtversicherung (PPV) werden keine Profile und Grundkopfschäden mehr veröffentlicht, sondern aggregierte Bestands- und Leistungsdaten (sowohl Rechnungs- als auch Leistungsbeträge). Einzelheiten zum neuen Format PPV-Daten finden sich in der Erläuterungsdatei.

Die Veröffentlichung enthält folgende Dateien:

PKV_Kopfschadenstatistik_2023_Profile.csv
Normierte Profile, normierte rohe Kopfschäden, Kopfschadenreihen und Bestände für alle Tafeln

PKV_Kopfschadenstatistik_2023_GKS.csv
Einjährige Grundkopfschäden aller Tafeln

PKV_Kopfschadenstatistik_2023_fSB.csv
Fiktive Selbstbehalte der Tafeln für den Ambulantbereich

PKV_Kopfschadenstatistik_2023_PPV_Bestand.csv
PKV_Kopfschadenstatistik_2023_PPV_Leistung.csv
Leistungs- und Bestandsdaten der Pflegepflichtversicherung

PKV_Kopfschadenstatistik_2023_STORNO.csv
Storno anhand vererbter Alterungsrückstellung

PKV_Kopfschadenstatistik_2023_INDEX.csv
Auflistung der veröffentlichten Tafeln mit einigen strukturierten Angaben zum Inhalt

PKV_Kopfschadenstatistik_2023_Erlaeuterungen.xlsx
Angaben zu den verwendeten Spaltenbezeichnungen und Datengrundlagen der einzelnen Tafeln

PKV_Kopfschadenstatistik_2023_Grafiken.pdf
Grafische Darstellungen der Profile und Bestände im Vergleich mit den Veröffentlichungen der Vorjahre.

In den Tafeln für Leistungen wegen Schwangerschaft und Mutterschaft („S-Kosten“) sowie in den Tafeln für Tagegeldleistungen während der Mutterschutzfrist („M-Kosten“) werden Profil- und Kopfschadenwerte nur für die Alter von 15 bis 60 veröffentlicht, außerhalb dieses Intervalls erfolgt der Eintrag NA („not available“).

Die hier veröffentlichten Wahrscheinlichkeitstafeln basieren auf von den Krankenversicherungsunternehmen gemäß § 23 Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV) zur Verfügung gestellten Daten zu den Versicherungsbeständen und Leistungen. Im Fall der nachträglichen Übermittlung korrigierter Daten durch ein Unternehmen aufgrund der Feststellung eines Fehlers in der ursprünglichen Datenmeldung kann keine Aktualisierung der bereits veröffentlichten Tafeln erfolgen, da eine solche zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit im Hinblick auf die Vergleichsrechnungen gemäß § 15 Abs. 4 S. 2 KVAV und auf die auf dieser Grundlage durchgeführten Beitragsanpassungen führen würde.

Da der den Tafeln zugrundeliegende Beobachtungszeitraum grundsätzlich jeweils drei Geschäftsjahre umfasst, kann es vorkommen, dass zwei aufeinanderfolgenden Veröffentlichungen unterschiedliche Datenstände für ein und dasselbe Beobachtungsjahr zugrunde liegen.

Im Beobachtungszeitraum 2021 bis 2023 wurde das Leistungsgeschehen in der privaten Krankenversicherung nach wie vor durch die Coronapandemie beeinflusst. Die hier veröffentlichte Statistik stellt die Kopfschäden anhand der tatsächlich beobachteten Leistungsausgaben dar. Eine Korrektur für beobachtete oder vermutete Effekte der Pandemie ist nicht erfolgt. Im Rahmen der Tarifkalkulation sind gegebenenfalls adäquate Modifikationen der Tafeln vorzunehmen, um den Pandemieeffekten angemessen Rechnung zu tragen. Zur Bestimmung der tatsächlichen Grundkopfschäden im Sinne von § 15 Abs. 2 KVAV sind indes die nicht modifizierten Tafeln heranzuziehen.

Aufgrund verschiedener Anfragen erfolgen hier noch folgende
Ergänzende Informationen zur neuen PPV-Statistik
(Stand 10.03.2025)

1. Auch künftig werden für die PPV nur noch solche Daten veröffentlicht, die zur Erfüllung des gesetzlich normierten Zwecks gemäß § 159 VAG erforderlich sind. Die Erstellung und Veröffentlichung ausgeglichener Profile in der PPV sind dagegen verzichtbar, da die Kalkulation der PPV nicht in den einzelnen PKV-Unternehmen, sondern durch den Verband der privaten Krankenversicherung als Branchentarif erfolgt. Die nunmehr veröffentlichten Tabellen sind indessen näher an den Rohdaten und bieten insofern detailliertere Auswertungsmöglichkeiten. Insbesondere sind nun sowohl Leistungs- als auch Rechnungsbeträge enthalten.

2. Die Veröffentlichung für das Beobachtungsjahr 2023 ist um die PPV-Daten nach neuem Format für die Jahre 2021 und 2022 ergänzt worden (siehe Anlage). Damit stehen nun drei konsekutive Datenjahre als Grundlage für die Erstellung ausgeglichener Profile zur Verfügung. Künftig kommt mit jeder Veröffentlichung ein Datenjahr hinzu.

3. Für die Profilausgleiche ist in der Vergangenheit das Whittaker-Henderson-Verfahren verwendet worden. Bei Profilen mit deutlich unterschiedlichen Krümmungen in verschiedenen Altersbereichen wurde das Verfahren mitunter abschnittsweise parametrisiert, um über alle Alter eine angemessene Glättung zu erreichen. Um auf diese Weise evtl. entstehende Knicke im Profilverlauf zu beheben, wurde in einigen Fällen nachträglich noch ein zweiter Glättungsdurchgang über das ganze Profil mit schwachen Glättungsparametern durchgeführt. Außerdem wurde in manchen Fällen das Profil in hohen Altern aus Sicherheitsgründen konstant fortgesetzt, wenn dort bei sehr schwachen Beständen fallende und volatile Kopfschäden zu beobachten waren.

Kontakt: krawatte@bafin.de

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