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Erscheinung:21.12.2023 Wahrscheinlichkeitstafeln für die Krankenversicherung 2022 gemäß § 159 VAG

Geschäftszeichen VA 15-I 5101/00083#00010

Für Ambulant-, Stationär-, Zahn- und Krankentagegeldtarife werden Grundkopfschäden und Profile getrennt nach Geschlechtern und zusätzlich für Leistungen wegen Schwangerschaft und Mutterschaft veröffentlicht. Die Profile basieren hierbei auf den Beobachtungswerten der Jahre 2020 bis 2022; den Grundkopfschäden und Bestandsgrößen liegen die Daten des Beobachtungsjahres 2022 zugrunde.
Neuerungen:

(1) Krankenversicherer sind aufgrund § 192 Abs. 5 Satz 2 VVG bei der Krankentagegeldversicherung verpflichtet, „den Verdienstausfall, der während der Schutzfristen nach § 3 Absatz 2 und § 6 Absatz 1 des Mutterschutzgesetzes sowie am Entbindungstag entsteht, durch das vereinbarte Krankentagegeld zu ersetzen, soweit der versicherten Person kein anderweitiger angemessener Ersatz für den während dieser Zeit verursachten Verdienstausfall zusteht.“ Diese Leistungen sind nun in der Statistik erstmals explizit in gesonderten Tafeln für Leistungen wegen Mutterschutz ausgewiesen.

(2) Das Format der Tabellen mit den Profilen, den Grundkopfschäden und den fiktiven Selbstbehalten wurde überarbeitet. Statt des bisher verwendeten breiten Tabellenformats wird nun ein langes Format verwendet, um die Suffixe in den Spaltenbezeichnungen zu vermeiden und die Weiterverarbeitung der Daten zu erleichtern. Eine nähere Beschreibung findet sich in der Erläuterungsdatei. Um die Umstellung zu erleichtern, werden die Ergebnisse im Unterverzeichnis „altes_format“ parallel im bisher verwendeten Format zur Verfügung gestellt.

Die Veröffentlichung enthält folgende Dateien:

PKV_Kopfschadenstatistik_2022_Profile.csv
Normierte Profile, normierte rohe Kopfschäden, Kopfschadenreihen und Bestände für alle Tafeln

PKV_Kopfschadenstatistik_2022_GKS.csv
Einjährige Grundkopfschäden aller Tafeln

PKV_Kopfschadenstatistik_2022_fSB.csv
Fiktive Selbstbehalte der Tafeln für den Ambulantbereich

PKV_Kopfschadenstatistik_2022_STORNO.csv
Storno anhand vererbter Alterungsrückstellung

PKV_Kopfschadenstatistik_2022_INDEX.csv
Auflistung der veröffentlichten Tafeln mit einigen strukturierten Angaben zum Inhalt

PKV_Kopfschadenstatistik_2022_Erlaeuterungen.xlsx
Angaben zu den verwendeten Spaltenbezeichnungen und Datengrundlagen der einzelnen Tafeln

PKV_Kopfschadenstatistik_2022_Grafiken.pdf
Grafische Darstellungen der Profile und Bestände im Vergleich mit den Veröffentlichungen der Vorjahre.

In den Tafeln für Leistungen wegen Schwangerschaft und Mutterschaft („S-Kosten“) sowie in den neuen Tafeln für Tagegeldleistungen während der Mutterschutzfrist („M-Kosten“) werden Profil- und Kopfschadenwerte nur für die Alter von 15 bis 60 veröffentlicht, außerhalb dieses Intervalls erfolgt der Eintrag NA („not available“).

Die hier veröffentlichten Wahrscheinlichkeitstafeln basieren auf von den Krankenversicherungsunternehmen gemäß § 23 Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV) zur Verfügung gestellten Daten zu den Versicherungsbeständen und Leistungen. Im Fall der nachträglichen Übermittlung korrigierter Daten durch ein Unternehmen aufgrund der Feststellung eines Fehlers in der ursprünglichen Datenmeldung kann keine Aktualisierung der bereits veröffentlichten Tafeln erfolgen, da eine solche zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit im Hinblick auf die Vergleichsrechnungen gemäß § 15 Abs. 4 S. 2 KVAV und auf die auf dieser Grundlage durchgeführten Beitragsanpassungen führen würde.

Da der den Tafeln zugrundeliegende Beobachtungszeitraum grundsätzlich jeweils drei Geschäftsjahre umfasst, kann es vorkommen, dass zwei aufeinanderfolgenden Veröffentlichungen unterschiedliche Datenstände für ein und dasselbe Beobachtungsjahr zugrunde liegen.

Im Beobachtungszeitraum von 2020 bis 2022 wurde das Leistungsgeschehen in der privaten Krankenversicherung nicht unerheblich durch die Coronapandemie beeinflusst. Die hier veröffentlichte Statistik stellt die Kopfschäden anhand der tatsächlich beobachteten Leistungsausgaben dar. Eine Korrektur für beobachtete oder vermutete Effekte der Pandemie ist nicht erfolgt. Im Rahmen der Tarifkalkulation sind gegebenenfalls adäquate Modifikationen der Tafeln vorzunehmen, um den Pandemieeffekten angemessen Rechnung zu tragen. Zur Bestimmung der tatsächlichen Grundkopfschäden im Sinne von § 15 Abs. 2 KVAV sind indes die nicht modifizierten Tafeln heranzuziehen.

Kontakt: krawatte@bafin.de

Zusatzinformationen

Wahrscheinlichkeitstafeln in der privaten Krankenversicherung 2022

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