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Erscheinung:21.12.2022 Wahrscheinlichkeitstafeln für die Krankenversicherung 2021 gemäß § 159 VAG

Wahrscheinlichkeitstafeln für die Krankenversicherung 2021

Geschäftszeichen VA 15-I 5101/00075#00003

Für Ambulant-, Stationär-, Zahn- und Krankentagegeldtarife werden Grundkopfschäden und Profile getrennt nach Geschlechtern und zusätzlich für Leistungen wegen Schwangerschaft und Mutterschaft veröffentlicht. Die Profile basieren hierbei auf den Beobachtungswerten der Jahre 2019 bis 2021; den Grundkopfschäden und Bestandsgrößen liegen die Daten des Beobachtungsjahres 2021 zugrunde.

Neuerungen:

  • Die Veröffentlichung enthält erstmals eine Stornostatistik auf Grundlage von vererbter Alterungsrückstellung („Rückstellungsstorno“, Beobachtungsjahre 2018 bis 2021). Eine genaue Beschreibung der Daten findet sich in der unten angegebenen Erläuterungsdatei.
  • Die Stornostatistik nach Personenzählung wird eingestellt.
  • Die Kopfschäden der Tafeln für die Pflegepflichtversicherung (PPV) wurden bislang anhand von Rechnungs- und nicht von Leistungsbeträgen bestimmt. In vielen Anwendungsfällen ist ein Kopfschaden auf Basis von Leistungsbeträgen jedoch sinnvoller zu verwenden. Aus diesem Grund werden die PPV-Tafeln in diesem Jahr auf leistungsbasierte Kopfschäden umgestellt. Eine direkte Vergleichbarkeit mit den zuvor veröffentlichten Tafeln ist damit nicht mehr gegeben.
  • Krankenversicherer sind aufgrund § 192 Abs. 5 Satz 2 VVG bei der Krankentagegeldversicherung verpflichtet, „den Verdienstausfall, der während der Schutzfristen nach § 3 Absatz 2 und § 6 Absatz 1 des Mutterschutzgesetzes sowie am Entbindungstag entsteht, durch das vereinbarte Krankentagegeld zu ersetzen, soweit der versicherten Person kein anderweitiger angemessener Ersatz für den während dieser Zeit verursachten Verdienstausfall zusteht.“ Diese Leistungen sind in der Statistik bislang nicht explizit ausgewiesen. Insbesondere sind sie nur in den Gesamtkosten, nicht jedoch in den Tafeln für Leistungen wegen Schwangerschaft und Mutterschaft („S-Kosten“) enthalten. Gesonderte Tafeln für Leistungen wegen Mutterschutz („M-Kosten“) sind in Vorbereitung; erste Tafeln auf Grundlage der Beobachtungsjahre 2020 und 2021 können voraussichtlich gegen Ende des ersten Halbjahres 2023 veröffentlicht werden.

Die Veröffentlichung enthält folgende Dateien:

  • PKV_Kopfschadenstatistik_2021_Profile.csv
    Normierte Profile, normierte rohe Kopfschäden, Kopfschadenreihen und Bestände für alle Tafeln
  • PKV_Kopfschadenstatistik_2021_GKS.csv
    Einjährige Grundkopfschäden aller Tafeln
  • PKV_Kopfschadenstatistik_2021_fSB.csv
    Fiktive Selbstbehalte der Tafeln für den Ambulantbereich
  • PKV_Kopfschadenstatistik_2021_STORNO.csv
    Storno anhand vererbter Alterungsrückstellung
  • PKV_Kopfschadenstatistik_2021_Erläuterungen.xlsx
    Angaben zu den verwendeten Spaltenbezeichnungen und Datengrundlagen der einzelnen Tafeln
  • PKV_Kopfschadenstatistik_2021_Grafiken.pdf

Grafische Darstellungen der Profile und Bestände im Vergleich mit den Veröffentlichungen der Vorjahre.
In den Tafeln für Leistungen wegen Schwangerschaft und Mutterschaft („S-Kosten“) werden Profil- und Kopfschadenwerte nur für die Alter von 15 bis 60 veröffentlicht, außerhalb dieses Intervalls erfolgt der Eintrag „NA“ („not available“).
Die hier veröffentlichten Wahrscheinlichkeitstafeln basieren auf von den Krankenversicherungsunternehmen gemäß § 23 Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV) zur Verfügung gestellten Daten zu den Versicherungsbeständen und Leistungen. Im Fall der nachträglichen Übermittlung korrigierter Daten durch ein Unternehmen aufgrund der Feststellung eines Fehlers in der ursprünglichen Datenmeldung kann keine Aktualisierung der bereits veröffentlichten Tafeln erfolgen, da eine solche zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit im Hinblick auf die Vergleichsrechnungen gemäß § 15 Abs. 4 S. 2 KVAV und auf die auf dieser Grundlage durchgeführten Beitragsanpassungen führen würde.
Da der den Tafeln zugrundeliegende Beobachtungszeitraum grundsätzlich jeweils drei Geschäftsjahre umfasst, kann es vorkommen, dass zwei aufeinanderfolgenden Veröffentlichungen unterschiedliche Datenstände für ein und dasselbe Beobachtungsjahr zugrunde liegen.
Im Beobachtungszeitraum von 2019 bis 2021 wurde das Leistungsgeschehen in der privaten Krankenversicherung nicht unerheblich durch die Coronapandemie beeinflusst. Die hier veröffentlichte Statistik stellt die Kopfschäden anhand der tatsächlich beobachteten Leistungsausgaben dar. Eine Korrektur für beobachtete oder vermutete Effekte der Pandemie ist nicht erfolgt. Im Rahmen der Tarifkalkulation sind gegebenenfalls adäquate Modifikationen der Tafeln vorzunehmen, um den Pandemieeffekten angemessen Rechnung zu tragen. Zur Bestimmung der tatsächlichen Grundkopfschäden im Sinne von § 15 Abs. 2 KVAV sind indes die nicht modifizierten Tafeln heranzuziehen.

Kontakt: krawatte@bafin.de

Zusatzinformationen

Wahrscheinlichkeitstafeln in der privaten Krankenversicherung 2021

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