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Erscheinung:22.07.1999 | Geschäftszeichen I 5 - D - 1/97 Rundschreiben 11/1999 - Verzeichnis der geregelten Märkte

Grundsatz I gemäß §§ 10, 10a KWG - Verzeichnis der geregelten Märkte im Sinne des Artikel 1 Nr. 13 der Richtlinie 93/22/EWG des Rates vom 10. Mai 1993 über Wertpapierdienstleistungen (Wertpapierdienstleistungsrichtlinie - WDRL)

Gemäß Artikel 16 Unter Abs. 1 Satz 3 der Richtlinie 93/22/EWG des Rates vom 10. Mai 1993 über Wertpapierdienstleistungen (Wertpapierdienstleistungsrichtlinie - WDRL) veröffentlicht die Kommission im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften mindestens einmal jährlich die Verzeichnisse der geregelten Märkte und deren aktualisierte Fassungen. Die letzte Veröffentlichung fand am 29. Mai 1999 (ABl. C 151/19 f.) statt.

Der Begriff des "geregelten Markts" ist für die Behandlung des besonderen Kursrisikos Zinsnettoposition gemäß § 23 Abs. 3 Nr. 1 Grundsatz I (GS I) von Bedeutung. Danach sind Wertpapiere mit hoher Anlagequalität auch solche Papiere, die auf mindestens einem geregelten Markt im Sinne des Artikel 1 Nr. 13 WDRL in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des EWR gehandelt und vom Institut nach eigenen Maßstäben als hinreichend liquide angesehen werden. (Für die Zwecke des GS I werden darüber hinaus die Papiere anerkannt, die an einer anerkannten Börse eines anderen Landes der Zone A gehandelt werden.)

Anbei übersende ich Ihnen als Anlage die aktuelle Liste des Verzeichnisses der geregelten Märkte im Sinne des Artikel 1 Nr. 13 WDRL vom 29. Mai 1999. Die auf den Seiten 127 bis 129 der Erläuterungen zum GS I abgedruckte Liste verliert damit ihre Gültigkeit.

Für die Zukunft werde ich auf die Bekanntmachung des jeweils aktuellen Verzeichnisses verzichten. Für die Zwecke des GS I ist das jeweils letzte im Amtsblatt C der Europäischen Gemeinschaften veröffentlichte Verzeichnis der geregelten Märkte, das der Kommission von den Mitgliedstaaten gemäß Artikel 16 WDRL übermittelt wird, maßgebend.

Die vorliegende Liste finden Sie in den Internetseiten der EU

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