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Erscheinung:01.10.1997 | Geschäftszeichen I 7 - A 211 - 15/96 Rundschreiben 7/1997 - Grundsatz I gemäß §§ 10, 10a KWG

Behandlung einer Emission der "Cyber-Val" zur Refinanzierung eines Darlehens an ein Établissement Public de Financement et de Restructuration (EPFR) sowie von Risikoaktiva, die von EPFR selbst geschuldet werden

Das französische Établissement Public de Financement et de Restructuration (EPFR), das durch Gesetz Nr. 95-1521 vom 28. November 1995 errichtet worden ist, ist für die Zwecke des Grundsatzes I mit der französischen Zentralregierung adressenmäßig gleichzustellen. Diese Regelung gilt für "Cyber-Val" entsprechend.

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