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Erscheinung:11.04.2006 | Geschäftszeichen GW 1 - G 952 | Thema Geldwäschebekämpfung Aufhebung der Rundschreiben 8/2001, 13/2001, 15/2001, 2/2002, 7/2002, 11/2002 sowie 12/2002

Rundschreiben 3/2006 (GW) - Sicherungsmaßnahmen gegen den Missbrauch zu Zwecken der Terrorismusfinanzierung in Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten

Die mit meinen Rundschreiben 8/2001, 13/2001, 15/2001, 2/2002, 7/2002, 11/2002 sowie 12/2002 übersandten Namenslisten bzw. die Ergänzungen entsprechender Listen sind aufgrund der konsolidierten EU-Sanktionsliste ("Consolidated list of persons, groups and entities subject to EU financial sanctions") nunmehr überholt.

Aus diesem Grund werden die vorgenannten Rundschreiben hiermit aufgehoben.

Die jeweils aktuelle Fassung der konsolidierten EU-Sanktionsliste kann unter folgender Adresse im Internet abgerufen werden:

http://europa.eu.int/comm/external_relations/cfsp/sanctions/list/consol-list.htm

Vorsorglich weise ich in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Institute im Rahmen der von ihnen nach § 14 Abs. 2 Nr. 2 GwG zu treffenden Maßnahmen zur Verhinderung der Terrorismusfinanzierung allen weiteren Auffälligkeiten nachzugehen haben, die sich diesbezüglich - insbesondere auch aus der aktuellen Medienberichterstattung - ergeben können. Sie haben entsprechende Geschäftsverbindungen mit erhöhter Aufmerksamkeit im Sinne der Ziffer 34d bzw. 35d meiner Verlautbarung über Maßnahmen der Kredit- bzw. Finanzdienstleistungsinstitute zur Bekämpfung und Verhinderung der Geldwäsche vom 30. März 1998 bzw. 30. Dezember 1997 zu behandeln sowie ggf. zu überprüfen und Verdachtsanzeige gemäß § 11 GwG zu erstatten.

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