BaFin - Navigation & Service

Erscheinung:06.11.2002 | Geschäftszeichen Q 31 - B 590 | Thema Geldwäschebekämpfung hier: Papier des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht zur -Sorgfaltspflicht der Banken bei der Feststellung der Kundenidentität-

Rundschreiben 25/2002 (Q) - Institutsinterne Implementierung von Geldwäschepräventionssystemen gemäß § 25 a Abs. 1 Nr. 4 KWG sowie § 14 Abs. 2 Nr. 2 GwG;

In der Anlage übersende ich Ihnen die offizielle deutsche Übersetzung des Papiers des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht zur "Sorgfaltspflicht der Banken bei der Feststellung der Kundenidentität", die seit kurzem vorliegt.

Das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (jetzt: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) hat an der Erstellung dieses Papiers und den darin enthaltenen Mindeststandards zur Umsetzung des sog. "know your customer Prinzips" als einer der tragenden Säulen der institutsinternen Geldwäschebekämpfung sowie des bankinternen Risikomanagements maßgeblich mitgewirkt. Dieses Papier stellt für alle Bankaufsichtsbehörden der Welt eine essentielle Basis für ein effektives Risikomanagement im Bereich der Kundensorgfaltspflichten der Banken, vor allem zum Zwecke der Geldwäschebekämpfung sowie der Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus dar. Auf ihrer "Zwölften Internationalen Konferenz der Bankaufseher" am 19. September 2002 in Kapstadt haben Bankaufseher aus rund 120 Staaten die in dem Papier enthaltenen Mindeststandards anerkannt.

Die in dem Papier statuierten Kundensorgfaltspflichten entsprechen den nationalen Regelungen des § 25 a Abs. 1 Nr. 4 KWG sowie § 14 Abs. 2 Nr. 2 GwG i.V.m. meiner Verwaltungspraxis.

Im Rahmen der institutsinternen Implementierung des § 25 a Abs. 1 Nr. 4 KWG und § 14 Abs. 2 Nr. 2 GwG i.V.m. meiner hierzu ergangenen Verwaltungspraxis halte ich es daher für erforderlich, die in dem Papier enthaltenen Mindeststandards bei der Auslegung zu beachten.

Zusatzinformationen

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften richten Sie bitte an unsere Hinweisgeberstelle.

Wir freuen uns über Ihr Feedback