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Erscheinung:11.02.2025 Rundschreiben 04/2025 (VA) –Solvabilität von kleinen Versicherungsunternehmen, Sterbekassen, Pensionskassen und Pensionsfonds

Solvabilitäts-Rundschreiben für Nicht-Solvabilitäts II-Versicherungsunternehmen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bundesanstalt) veröffentlicht das Rundschreiben 04/2025 (VA) zur Solvabilität von kleinen Versicherungsunternehmen, Sterbekassen, Pensionskassen und Pensionsfonds.


Es handelt sich um den Nachfolger zum Rundschreiben 5/2021 (VA). Der Nachfolger passt die Inhalte des Rundschreibens an die jüngsten Änderungen der Kapitalausstattungs-Verordnung und der Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung durch die Siebte Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (Einreichung des Solvabilitätsnachweises im XBRL-Format) an.

Das Nachfolge-Rundschreiben findet auf Einreichungen des Solvabilitätsnachweises für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2024 enden, Anwendung. Für Geschäftsjahre, die vor dem 01. Januar 2025 enden, ist weiterhin das Rundschreiben 5/2021 (VA) anzuwenden.

Zusatzinformationen

Nachfolge-Rundschreiben RS 04/2025 VA

Vergleichsversion RS 04/2025

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