BaFin - Navigation & Service

Erscheinung:31.03.2025 Rundschreiben 06/2025 (BA)

zur Ausübung des Wahlrechtes nach Art. 495e CRR

Dieses Rundschreiben gilt für Institute, auf die Artikel 6 Absatz 1 oder Artikel 11 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) Anwendung findet und die gemäß Artikel 6 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 (SSM-Verordnung) als „weniger bedeutende Institute (LSI)“ eingestuft werden. Ferner gilt es auch für alle Institute, die gemäß § 1a Kreditwesengesetz (KWG) so behandelt werden als seien sie CRR-Kreditinstitute, sofern sie nicht von Teil 3 der CRR befreit sind. Außerdem findet das Rundschreiben gemäß § 3 Nr. 2 KfWV Anwendung auf die Kreditanstalt für Wiederaufbau.

Seit dem 01. Januar 2025 ist die Verordnung (EU) Nr. 575/2013 in der durch die Verordnung (EU) 2024/1623 geänderten Fassung anzuwenden. Nach dem neuen Artikel 495e CRR besteht für die Bundesanstalt als zuständige Behörde die Möglichkeit, Instituten zu gestatten, abweichend von Artikel 138 Unterabsatz 1 Buchstabe g CRR bis zum 31. Dezember 2029 in Bezug auf Risikopositionen gegenüber Instituten weiterhin ECAI-Bonitätsbeurteilungen, in denen eine implizite staatliche Unterstützung angenommen wird, zu verwenden.

Ich mache von diesem Wahlrecht wie folgt Gebrauch:

Institute im Anwendungsbereich dieses Rundschreibens dürfen bei der Verwendung von Bonitätsbeurteilungen benannter ECAIs nach Artikel 4 Absatz 1 Nummer 99 CRR im Fall von Risikopositionen gegenüber Instituten abweichend von Artikel 138 Unterabsatz 1 Buchstabe g CRR bis einschließlich 31. Dezember 2029 ECAI-Bonitätsbeurteilungen verwenden, in denen eine implizite staatliche Unterstützung im Sinne von Artikel 138 Unterabsatz 3 CRR angenommen wird.

Die BaFin kann die Verwendung von ECAI-Bonitätsbeurteilungen, in denen eine implizite staatliche Unterstützung angenommen wird, in bestimmten Fällen untersagen, insbesondere dann, wenn von einer benannten ECAI ebenso ECAI-Bonitätsbeurteilungen ohne die Annahme einer impliziten staatlichen Unterstützung für Risikopositionen gegenüber Instituten abgegeben werden.

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

Wir freuen uns über Ihr Feedback