Erscheinung:27.05.2024, Stand:geändert am 07.06.2024 | Geschäftszeichen ZK 1-AZB 3000/00018#00006 | Thema Berichtspflichten Rundschreiben 07/2024 (BA)
Mindestanforderungen an das Risikomanagement von ZAG-Instituten - ZAG-MaRisk
Das Rundschreiben 07/2024 (BA) - Mindestanforderungen an das Risikomanagement von ZAG-Instituten - ZAG-MaRisk gibt auf Grundlage des § 27 Abs. 1 ZAG einen flexiblen und praxisnahen Rahmen für die Ausgestaltung einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation der Institute vor. Dazu sind Erfahrungen aus der Aufsichtspraxis in die Erstellung eingeflossen und verschiedentliche Anforderungen konkretisiert worden, die zuvor nicht explizit genannt wurden.
Aktualisierung (07. Juni 2024)
Die Rundschreibennummer musste von 01/2024 auf 07/2024 geändert werden.
Grund ist, dass die BaFin ihre numerisch bezeichneten Rundschreiben anhand der zeitlichen Abfolge veröffentlicht.