Erscheinung:23.04.2024 | Geschäftszeichen FR 1529/00011#00017 Anschreiben zum Rundschreiben 05/2024
Rundschreiben und Formular zur Meldung nach § 53 Abs. 2 ZAG
Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß § 53 Absatz 2 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) hat ein Zahlungsdienstleister der Bundesanstalt einmal jährlich eine aktuelle und umfassende Bewertung der operationellen und sicherheitsrelevanten Risiken im Zusammenhang mit den von ihm erbrachten Zahlungsdiensten und hinsichtlich der Angemessenheit der Risikominderungsmaßnahmen und Kontrollmechanismen, die er zur Beherrschung dieser Risiken ergriffen hat, zu übermitteln.
Um Zahlungsdienstleister bei der Erfüllung der genannten Meldepflicht zu unterstützen, hat die BaFin ein entsprechendes Rundschreiben und Formular veröffentlicht. Das Rundschreiben enthält keine neuen regulatorischen Anforderungen. Vielmehr soll es Zahlungsdienstleistern helfen, eine mit der Erwartungshaltung der BaFin korrespondierende Meldung abzugeben. Dieses Formular soll von Zahlungsdienstleistern erstmalig für den Stichtag 31.12.2024, mit Übermittlung an die BaFin spätestens bis zum 28.02.2025 und anschließend jährlich für die Übermittlung der Angaben verwendet werden.
Innerhalb eines Institutsverbunds oder innerhalb einer Institutsgruppe erlaubt die BaFin bis auf weiteres eine einzige Meldung durch eine von den Meldepflichtigen beauftragte Stelle für mehrere/alle angeschlossenen Zahlungsdienstleister zu übermitteln (Sammelmeldung). Voraussetzung ist, dass die in der Meldung getätigten Angaben sich ausnahmslos auf alle inkludierten Zahlungsdienstleister übertragen lassen. Bei der Übermittlung sind alle betroffenen Zahlungsdienstleister aufzulisten, bei Bedarf in einem separaten Dokument.
Bitte übermitteln Sie das Formular an die E-Mailadresse 53zag@bafin.de und nutzen Sie dabei die Möglichkeiten für eine gesicherte Kommunikation mit der BaFin (weitere Hinweise unter https://www.bafin.de/ref/19640232). Für Rückfragen ist ebenfalls die obige E-Mailadresse zu verwenden.
Mit freundlichen Grüßen
Raimund Röseler