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Erscheinung:17.02.2022 | Geschäftszeichen BA 51-FR 2423-2021/0001 | Thema MVP Portal Eröffnung der Möglichkeit zur elektronischen Einreichung von Personenanzeigen über die Melde- und Veröffentlichungsplattform der BaFin (MVP)

Rundschreiben 02/2022 (BA)

An alle Institute, Finanzholding-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften, für die nach § 1 Abs. 5 Nr. 2 KWG die BaFin als Aufsichtsbehörde gilt

Zum 17.02.2022 wird die BaFin den von ihr gemäß § 1 Abs. 5 Nr. 2 KWG beaufsichtigten Instituten, Finanzholding-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften die Möglichkeit der elektronischen Einreichung von Anzeigen über die Bestellung und das Ausscheiden von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen über die MVP eröffnen. Die elektronische Einreichung weiterer Anzeigen, insb. über die Absicht der Bestellung von Geschäftsleitern, soll in weiteren Entwicklungsschritten ermöglicht werden.

Die Einreichungsmöglichkeiten betreffen im Einzelnen die Anzeigen über

  • die Bestellung und das Ausscheiden von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans nach § 24 Abs. 1 Nr. 15 und 15a KWG bei Instituten, die unter der Aufsicht der BaFin stehen,
  • die Bestellung und das Ausscheiden von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans nach § 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 4, 5 KWG, auch i. V. m. Satz 5 KWG, bei Finanzholding-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften, die unter der Aufsicht der BaFin stehen.

Für die Zukunft ist beabsichtigt, die MVP auch für andere Personenanzeigen, insbesondere solche über die Absicht der Bestellung und das Ausscheiden von Geschäftsleitern, zu erweitern, namentlich:

  • die Absicht der Bestellung, den Vollzug und das Ausscheiden von Geschäftsleitern und die Absicht der Ermächtigung von Personen zur Einzelvertretung von Instituten in deren gesamten Geschäftsbereich sowie den Entzug dieser Befugnis nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 und 2 KWG bei Instituten, die unter der Aufsicht der BaFin stehen und
  • die Absicht der Bestellung und das Ausscheiden von Personen, die die Geschäfte einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führen sollen, nach § 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 1 und 2 KWG, auch i. V. m. Satz 5 KWG, die unter der Aufsicht der BaFin stehen.

Die Deutsche Bundesbank und die BaFin verzichten ab dem 17.02.2022 bei Anzeigen, die über die MVP elektronisch eingereicht werden, bis auf weiteres auf die nochmalige Einreichung der Anzeigen und Anlagen in Papierform. Inländische Führungszeugnisse nach § 5c AnzV werden weiterhin entsprechend der bisherigen Praxis unmittelbar vom Bundesamt für Justiz an die BaFin übersandt. Kreditinstitute, die unter § 1 Abs. 2 AnzV fallen und die die MVP nutzen wollen, stellen sicher, dass ihr Verband für die weiterhin erforderliche Stellungnahme ebenfalls die MVP für die elektronischen Anzeigen nutzt.

Für die gemäß § 1 Abs. 5 Nr. 1 KWG von der Europäischen Zentralbank beaufsichtigten Instituten, Finanzholding-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften gilt das Rundschreiben 07/2020 (BA) bzgl. des SSM IMAS Portal der Europäischen Zentralbank.

Zusatzinformationen

Personenanzeigen: KWG

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