Erscheinung:17.01.2022 | Geschäftszeichen GZ: BA 52-FR 1903-2021/0004 Rundschreiben 01/2022 (BA)
zur Festlegung der Kriterien für die Beurteilung der Ausnahmefälle, in denen Institute die Großkreditobergrenzen gemäß Artikel 395 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 überschreiten, und des Zeitraums und der Maßnahmen zur Wiederherstellung deren Einhaltung gemäß Artikel 396 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
Die BaFin übernimmt zum 01.01.2022 die Leitlinien der Europäische Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authority - EBA) zur Festlegung der Kriterien für die Beurteilung der Ausnahmefälle, in denen Institute die Großkreditobergrenzen gemäß Artikel 395 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 überschreiten, und des Zeitraums und der Maßnahmen zur Wiederherstellung deren Einhaltung gemäß Artikel 396 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (EBA/GL/2021/09) in ihre Verwaltungspraxis.
Mit diesem Rundschreiben entspricht die BaFin ihrer Erklärung gegen-über der EBA, dass sie beabsichtigt, den vorgenannten Leitlinien zum 01.01.2022 nachzukommen.
Im Auftrag
Güldner