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Erscheinung:08.11.2019, Stand:geändert am 09.01.2020 Rundschreiben 13/2019 (BA) - Festlegung von mit hohem Risiko verbundenen Risikopositionsarten

Rundschreiben 13/2019 (BA) zur Festlegung von mit hohem Risiko verbundenen Risikopositionsarten gemäß Artikel 128 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR)

I. Adressatenkreis

Dieses Rundschreiben richtet sich an diejenigen Institute und Gruppen, die sich nach der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) oder nach dem Kreditwesengesetz an die Vorgaben des Artikels 128 CRR halten müssen.

II. Umsetzung

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bundesanstalt) übernimmt die Leitlinien der Europäische Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authority - EBA) zur Festlegung von mit hohem Risiko verbundenen Risikopositionsarten gemäß Art. 128 Absatz 3 CRR (EBA/GL/2019/01) in ihre Verwaltungspraxis.
Mit diesem Rundschreiben entspricht die Bundesanstalt ihrer Erklärung gegenüber der EBA, dass sie beabsichtigt den vorgenannten Leitlinien nachzukommen.

III. Meldungen

Ermittelt ein Institut Positionsarten nach Abschnitt 4.3., Teilziffer 7 der Leitlinien, teilt es dies zusammen mit einer Kurzbeschreibung der wichtigsten Merkmale dieser Risikopositionen der Bundesanstalt mit. Die Bundesanstalt übermittelt die Informationen bezüglich der Risikopositionsart und der Merkmale anonymisiert an die EBA.

IV. Inkrafttreten

Dieses Rundschreiben tritt am 01.01.2020 in Kraft.

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