BaFin - Navigation & Service

Erscheinung:04.07.2019 | Thema Sanierung/Abwicklung Rundschreiben 05/2019

Rundschreiben 05/2019 zu den Mindestanforderungen zur Umsetzbarkeit eines Bail-in (MaBail-in)

Dieses Rundschreiben richtet sich an alle Institute unter direkter Verantwortung der BaFin als nationale Abwicklungsbehörde, sofern die BaFin die Institute im Rahmen der Abwicklungsplanung darüber informiert hat, dass es zu beachten ist. Es enthält Mindestanforderungen im Hinblick auf bereitzustellende Informationen sowie die technisch-organisatorische Ausstattung. Diese Anforderungen stellen notwendige Voraussetzungen für die zügige und präzise Implementierung der Abwicklungsinstrumente der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente sowie der Gläubigerbeteiligung gemäß §§ 89 und 90 Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG) bzw. Artikel 21 und 27 der Verordnung zum Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM-VO) dar.

Zusatzinformationen

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften richten Sie bitte an unsere Hinweisgeberstelle.

Wir freuen uns über Ihr Feedback