Erscheinung:04.07.2019 | Thema Sanierung/Abwicklung Rundschreiben 05/2019
Rundschreiben 05/2019 zu den Mindestanforderungen zur Umsetzbarkeit eines Bail-in (MaBail-in)
Dieses Rundschreiben richtet sich an alle Institute unter direkter Verantwortung der BaFin als nationale Abwicklungsbehörde, sofern die BaFin die Institute im Rahmen der Abwicklungsplanung darüber informiert hat, dass es zu beachten ist. Es enthält Mindestanforderungen im Hinblick auf bereitzustellende Informationen sowie die technisch-organisatorische Ausstattung. Diese Anforderungen stellen notwendige Voraussetzungen für die zügige und präzise Implementierung der Abwicklungsinstrumente der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente sowie der Gläubigerbeteiligung gemäß §§ 89 und 90 Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG) bzw. Artikel 21 und 27 der Verordnung zum Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM-VO) dar.