Erscheinung:16.04.2019 | Geschäftszeichen BA 52-FR 1903-2018/0001 Kreditrisiko
Rundschreiben 03/2019 (BA) zur Anwendung der Ausfalldefinition gemäß Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) und zur PD-Schätzung, LGD-Schätzung und Behandlung von ausgefallenen Risikopositionen
Rundschreiben 03/2019 (BA)
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authority - EBA) hat die „Leitlinien zur Anwendung der Ausfalldefinition gemäß Art. 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013“ (EBA/GL/2016/07) und die „Leitlinien für die PD-Schätzung, die LGD-Schätzung und die Behandlung von ausgefallenen Risikopositionen“ (EBA/GL/2017/16) herausgegeben.
Zu den „Leitlinien zur Anwendung der Ausfalldefinition gemäß Art. 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013“ (EBA/GL/2016/07) hat die BaFin der EBA mitgeteilt, dass sie beabsichtigt, diesen Leitlinien mit Ausnahme der Absätze 25 und 26 nachzukommen. Die EBA hat diese Mitteilung veröffentlicht.
Zu den „Leitlinien für die PD-Schätzung, die LGD-Schätzung und die Behandlung von ausgefallenen Risikopositionen“ (EBA/GL/2017/16) hat die BaFin der EBA mitgeteilt, dass sie beabsichtigt, diesen Leitlinien in vollem Umfang nachzukommen. Die EBA hat diese Mitteilung veröffentlicht.
Mit diesem Rundschreiben teilt die BaFin ergänzend mit, dass sie die beiden Leitlinien – mit den genannten Ausnahmen bezüglich der „Leitlinien zur Anwendung der Ausfalldefinition gemäß Art. 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013“ (EBA/GL/2016/07) – zum 01.01.2021 in ihre Verwaltungspraxis übernimmt.